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Alle Infos zur Gemeinderatswahl 2022

Wer am 5. Juli 2022 in der Wählerevidenz steht, ist wahlberechtigt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist grundsätzlich jeder österreichische Staatsbürger und EU-Bürger, der mit Stichtag 5. Juli 2022 seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz im Burgenland hat. Außerdem muss am Tag der Wahl, am 2. Oktober 2022, das 16. Lebensjahr vollendet sein. Besonders wichtig ist, dass man spätestens bis zum 5. Juli 2022 in der Gemeinde-Wählerevidenz aufscheint. Nähere  Bestimmungen zum Thema Haupt- und Nebenwohnsitz erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Gibt es die Möglichkeit der Briefwahl?

Ja, auch das ist möglich. Dafür können Sie ab 5. Juli 2022 bei Ihrer Gemeinde eine Wahlkarte beantragen. Die Briefwahlkarte muss bis spätestens 30. September 2022, 14:00 Uhr, wieder bei Ihrer Wohnsitzgemeinde einlangen, um gewertet zu werden. Eine Übermittlung kann per Post oder auch durch Abgabe, sei es persönlich oder durch Boten, erfolgen. Darüber hinaus können Sie die verschlossene und ausgefüllte Briefwahlkarte auch  am Wahltag in Ihrem Wahllokal, in dem Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, abgeben.

Wer wird gewählt?

Alle Gemeinden im Burgenland wählen ihren Gemeinderat und ihren Bürgermeister.

Wann wird gewählt?

Die Wahl findet am 2. Oktober 2022 statt. Mögliche Stichwahlen folgen am  23. Oktober 2022.

Kann man auch schon vor dem 2. Oktober 2022 wählen?

Ja, das geht. Es gibt einen vorgezogenen Wahltag, das ist Freitag, der 23. September 2022. Ihr Wahllokal muss in dieser Zeit jedenfalls zwischen 18:00 Uhr und 19:00 Uhr geöffnet sein.

Was tue ich, wenn ich es aus gesundheit lichen Gründen nicht zur Wahl schaffe?

Personen, die aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands ihr Wahllokal am Wahltag nicht besuchen können und eine Wahlkarte beantragt haben, können gleichzeitig auch den Besuch der Sonderwahlbehörde („fliegende Wahlbehörde“) bei ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Diese Wahlbehörde kommt am Wahltag zu Ihnen nach Hause.