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Ortskernbelebung statt Bodenversiegelung

Zupflasterung und Megabauten vor allem an Ortsrändern sind ein Problem für die Bevölkerung und für die Natur. Das Land Burgenland geht hier nun andere Wege. 

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Ein eher trauriges, aber leider nicht unrealistisches Bild: Eine ältere Dame, wohl noch rüstig, aber dennoch mit Gehhilfe unterwegs, stapft an einem düsteren Wintermorgen langsam durch den Dorfkern. Ihre „Reise“ wird noch länger dauern, denn ihr Ziel, der nächste Supermarkt, liegt fernab des Zentrums, ganz am Rande des Siedlungsgebiets. 

Burgenland mit Vorreiterrolle

Ein Beispiel, das natürlich extrem, aber dennoch realistisch ist; Bodenversiegelung, Dezentralisierung und die gängige Flächenplanung der letzten Jahre führten zum aktuellen Zustand mit großen Asphalt- und Betonflächen sowie großen Entfernungen zu Geschäften. Das Land Burgenland möchte hier aber nun einen anderen Weg einschlagen: Die Ansage, Supermärkte nur mehr in Ortskernlage zu errichten, sorgte quer durch Österreich für große Resonanz – ein weiteres Zeichen, das die Bedeutung dieses Themas unterstreicht und dem burgenländischen Weg recht gibt. Konkret schlägt die von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Landesrat Heinrich Dorner vorgestellte Novelle des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes 2019 mehrere Fliegen mit einer Klappe: Der zentrale Punkt ist, dass Supermärkte – ebenso Einkaufszentren mit Lebensmitteln und anderen Waren des täglichen Bedarfs – nur mehr im Ortskern des jeweiligen Orts errichtet werden dürfen. Landeshauptmann Doskozil: „Mit dieser Maßnahme leisten wir ganz im Sinne des Regierungsprogramms wichtige Arbeit für das Burgenland, von der alle profitieren, Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt.“ dass Supermärkte – ebenso Einkaufszentren mit Lebensmitteln und anderen Waren des täglichen Bedarfs – nur mehr im Ortskern des jeweiligen Orts errichtet werden dürfen. Landeshauptmann Doskozil: „Mit dieser Maßnahme leisten wir ganz im Sinne des Regierungsprogramms wichtige Arbeit für das Burgenland, von der alle profitieren, Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt.“

Win-win- und nochmals Win-Situation

Denn die Novelle bringt mit sich, dass man der Bodenversiegelung entgegenwirkt, die Ortszentren (wieder-)belebt und dabei Klima und Umwelt schützt und bewahrt. Das wird deutlich, wenn man sich die Details der neuen Regelungen für Supermärkte und Einkaufszentren anschaut: Einerseits bleiben mehr Flächen unbebaut (siehe weiter unten auch die Businessparks im Industriesektor); dazu wird sogar mehr Grünraum geschaffen, denn beim Neubau muss für fünf Parkplätze jeweils ein Baum gepflanzt werden. Forciert wird auch der vermehrte Einsatz erneuerbarer Energien, Gebäude müssen mindestens Niedrigstenergie-Standard erfüllen, Dachflächen begrünt und mit PV-Anlagen versehen werden. 

Die Novelle bringt aber noch mehr Vorteile mit sich, wie Landesrat Dorner unterstreicht: „Wir wollen damit auch die Ortszentren in den Gemeinden neu beleben und attraktivieren, zugleich auch Leerstand vermeiden und die Zentren für die Bevölkerung besser öffentlich erreichbar machen.“

Die Wirtschaft zieht mit

Best Practice im Sinne der gemeinsamen, platzsparenden Raumnutzung sind auch die neuen Interkommunalen Businessparks, an denen die Landesholding Burgenland mit zahlreichen Töchterunternehmen intensiv arbeitet. Erster seiner Art wird das Pilotprojekt im Bezirk Jennersdorf, wo sich bereits im Herbst 2023 die ersten Unternehmen auf schließlich 25 ha ansiedeln werden. An den gemeinsamen Businessparks partizipieren Gemeinden sowohl in geografischer wie auch steuerlicher Hinsicht. Außerdem wirken sie tatkräftig der Bodenversiegelung entgegen, denn die notwendigen Betriebsgebiete werden ausschließlich an den verkehrstechnisch richtigen Orten zentralisiert und somit andere Regionen geschont. „Wir wollen neue, attraktive Wirtschaftsstandorte entwickeln und die dabei entstehende Versiegelung so gering wie möglich halten“, erklärt Wirtschaftsagentur- Geschäftsführer Harald Zagiczek die Zielsetzung der Interkommunalen Businessparks.