Unterstützung für Mütter: Förderungen im Land Burgenland
● Alleinerziehenden Förderung:
Für Alleinerziehende, die für Betreuung und Erziehung eines oder mehrerer Kinder größtenteils verantwortlich sind, den Lebensunterhalt für sich und das/die Kind/er überwiegend allein bestreiten müssen und ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben. "Ein-Eltern-Familien", die nachweislich ein erhöhtes Armutsrisiko tragen, sind oft von der Arbeitswelt benachteiligt. Die Arbeitswelt nimmt häufig keine Rücksicht auf die familiäre Situation dieser Alleinerziehenden, vor allem in Bezug auf geschlossene Kinderbetreuungseinrichtungen, die Betreuung kranker Kinder oder Regelungen für die Ferienzeit. Das Land Burgenland hat aus diesen Gründen ein Förderprogramm entwickelt, das Alleinerziehende im Burgenland in Zeiten besonderer zeitlicher und finanzieller Belastungen unterstützt. Die Antragstellung kann bis spätestens 15. November des laufenden Jahres erfolgen.
Zur Alleinerziehenden Förderung
● Familienauto:
Familien mit mindestens 4 Kindern werden bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder unterstützt sowie gefördert, indem beim Ankauf eines Familienautos eine Förderung gewährt wird. Die Höhe der monetären Unterstützung variiert je nach Familienzusammenstellung. Die Antragstellung kann binnen sechs Monaten ab Zulassung des Fahrzeuges erfolgen.
● Kinderbonus:
Der Kinderbonus ist eine Förderung des Landes für einkommensschwächere Familien mit Kindern, um durch eine monatliche finanzielle Zuwendung für die Dauer von bis zu zwölf Monaten die Betreuung und Erziehung zu unterstützen und fördern. Die Förderhöhe und Förderart orientiert sich an einem Stufensystem. Die Antragstellung kann ab der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats erfolgen.
● Mehrlingsgeburten:
Der mit Mehrlingsgeburten verbundener Mehraufwand soll mit dieser Förderung gemindert werden, um Familien bei ihren Sorgepflichten zu unterstützen. Die Unterstützung erfolgt durch eine einmalige finanzielle Zuwendung des Landes Burgenland und beträgt bei einer Zwillingsgeburt 700€ und erhöhrt sich für jedes weitere Mehrlingskind um je 300€. Die Antragstellung kann ab Geburt bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres der Mehrlinge erfolgen.
Zur Mehrlingsgeburten Förderung
● LehrlingsförderungSZUSCHUSS:
Der Lehrlingsförderungszuschuss ist eine Initiative des Landes im Rahmen des Burgenländischen Arbeitnehmerförderungsgesetzes. Das Gesetz zielt darauf ab, dass Arbeitnehmer:innen, die im Burgenland leben, von den positiven Entwicklungen und Chancen der Wirtschaft profitieren können. Außerdem sollen anfallende Nachteile und Belastungen ausgeglichen und die berufliche sowie örtliche Mobilität gefördert werden. Die Förderhöhe und Förderart variieren nach Einkommenshöhe. Für jedes Lehrjahr ist eine gesonderte Antragstellung erforderlich.
Zum Lehrlingsförderungszuschuss
● Schulstartgeld:
Die Förderung soll Familien beim Eintritt eines Kindes in die erste Klasse Volksschule oder Vorschulstufe finanziell unterstützen und wird unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens gewährt. Die Höhe beträgt einmalig 120 Euro pro schulpflichtiges Kind. Die Antragstellung kann ab Schulbeginn bis spätestens Ende des Schuljahres erfolgen.
● Kinderbetreuungsförderung:
Bereits seit November 2019 sind öffentliche Kindergärten, sowie –krippen für Eltern beitragsfrei, wobei eine extra Antragstellung nicht erforderlich ist. Eltern, die ihre Kinder in einem anderen Bundesland oder in einer privaten Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung im Burgenland, die nicht beitragsfrei ist, betreuen lassen und dafür Beiträge zu zahlen haben, die sie nicht von anderer Stelle refundiert bzw. gefördert bekommen, können weiterhin die Kinderbetreuungsförderung des Landes Burgenland beantragen. Die Förderungshöhe variiert nach den angemeldeten Wochenstunden.
● Wohnbeihilfe:
Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung des Landes für Mieter*innen von Mietobjekten von unzumutbaren Belastungen durch den Wohnungsaufwand betroffen sind, um den Sozial- und Einkommensschwächeren die Möglichkeit geben, ihren Wohnbedarf zu decken. Das Ziel dieser Förderung ist die Gewährleistung eines qualitativ hochwertigem und leistbarem Wohnraum unter Berücksichtigung raumordnungspolitischer, klimarelevanter und ökologischer Gesichtspunkte sowie sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit. Die Förderhöhe variiert nach dem Einkommen. Die Antragstellung kann laufend für die Dauer eines Jahres erfolgen.
● Frauenberatungsstellen:
Mit sechs anerkannten Frauenberatungsstellen und einer Außenstelle ist das Burgenland österreichweit führend. Ziel dieser Servicestellen ist es, Frauen Bewältigungsstrategien und Unterstützung für verschiedene Lebenslagen und Probleme anzubieten. Über die Sozialberatung und psychologische Beratung hinaus wird seitens dieser Frauenservicestellen noch Hilfestellung in juristischen Belangen sowie arbeitsmarktpolitische Beratung geleistet. Egal ob es um Konflikte in der Familie , Gewaltsituationen, um finanzielle Fragen oder um Hilfe bei der Jobsuche geht – hier wird kompetente und schnelle Hilfe geboten.
● Frauen-referat:
Als zentrale Anlaufstelle für Frauen, Frauenprojekte und Frauenorganisationen im Burgenland bietet es Unterstützung bei der Umsetzung frauenspezifischer Angelegenheiten an.
Kontakt: Telefon: 057-600/2156
● Burgenländische Sozialunterstützung:
Mit 01.04.2024 wurde aus der burgenländischen Mindestsicherung die burgenländische Sozialunterstützung. Diese bildet die gesetzliche Grundlage für die Unterstützung ökonomisch benachteiligter Personen. Sie dient der verstärkten Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausschließung oder anderer sozialer Notlagen sowie zu weitest gehenden Förderung einer dauerhaften Eingliederung oder Wiedereingliederung von Personen in das Erwerbsleben. Die Leistungen umfassen die Sicherung des Lebensunterhalts; des Wohnbedarfs und zum Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung.
Zur burgenländischen Sozialunterstützung
● Burgenländisches Sozialhilfegesetz:
Dieses Gesetz zielt darauf ab, bedürftigen Menschen durch finanzielle Unterstützung und soziale Leistungen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Die Bemessung von Geldleistungen hat unter Anwendung von Richtsätzen zu erfolgen. Die Hilfen zur Sicherung des Lebensbedarfes umfassen Geldleistungen für den Lebensunterhalt für behinderte Menschen, Pflege, Krankenhilfe, Unterbringungen in Einrichtungen und die Tragung der Bestattungskosten.
● Frauen & Finanzen Workshops:
Diese Initiative wurde ins Leben gerufen, um falscher Finanzplanung langfristig entgegezuwirken und das Wissen rund um Finanzen von Frauen und Mädchen zu fördern. Im Zuge von Online-Workshops werden grundlegenden Finanztipps über Arbeitnehmer*innenveranlagung, Gehaltsverhandlungen, Pensionen, Geldanlage und Vorsorge thematisiert. Diese Workshops sind online nachsehbar. Das Ziel ist es, Mädchen und Frauen zu zeigen, wie sie ihre Finanzen selbst in die Hand nehmen und damit eigenständig uns selbstbewusst ihren Weg in die finanzielle Unabhängigkeit gehen können.
● Förderung für Aus- und Weiterbildung von Unternehmerinnen und Führungskräften
Diese Förderung unterstützt burgenländische Unternehmerinnen, Fach- und Führungskräfte bei Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen durch finanzielle Zuschüsse von bis zu 50% der förderbaren Kosten (maximal 500 Euro pro Förderansuchen). Die Förderung soll dazu beitragen, die Kompetenzen und Fähigkeiten von Unternehmerinnen und Führungskräften zu stärken, was letztendlich zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Unternehmen im Burgenland beiträgt.
Eine Übersicht der aktuellen Förderungen sowie zusätzliche Möglichkeiten der Unterstützung, einschließlich vereinfachter individueller Empfehlungen zu Förderungen findest du hier: Zur Übersicht
