Teilnahmebedingungen Trachten-Duo
Anwendungsbereich, Pflichten, Kosten
Dieses Gewinnspiel wird von der Landesholding Burgenland GmbH, Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt (im Folgenden „Veranstalter“) veranstaltet.
Dieses Gewinnspiel wird von dem Veranstalter über die Website meinburgenland.at abgewickelt. Für die Durchführung des Gewinnspiels, die Teilnahme daran und die Ermittlung des Gewinners finden die gegenständlichen Teilnahmebedingungen Anwendung.
Die Bedingungen finden somit Anwendung, wenn Personen am Gewinnspiel der Landesholding Burgenland GmbH auf www.meinburgenland.at/gewinnspiele teilnehmen.
Sämtliche Anfragen zu den einzelnen Gewinnspielen sind ausschließlich an den Veranstalter per E-Mail an news(at)meinburgenland.at zu richten.
Das Gewinnspiel startet am 29.09.2025 und endet am 13.10.2025 um 23:59 Uhr (Teilnahmeschluss). Alle Beiträge, die nach Ablauf des Teilnahmezeitraumes bei dem Veranstalter einlangen, werden für die Gewinnermittlung nicht mehr berücksichtigt. Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine Differenzierung zwischen Mann und Frau verzichtet. Selbstverständlich sind alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen. Die mangelnde Differenzierung erfolgt ohne Diskriminierungsabsicht.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos, freiwillig und kann ausschließlich über die Eingabemaske auf meinburgenland.at erfolgen. Der Teilnehmer hat lediglich die Gebühren für das jeweilige Kommunikationsmedium (z.B. Internetverbindung) zu tragen.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen natürlichen Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Am Gewinnspiel darf nur einmal teilgenommen werden. Automatisierte Eintragungen werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Mitarbeiter des Veranstalters, der beteiligten Kooperationspartner und deren Angehörige sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss die Eingabemaske auf meinburgenland.at verwendet werden. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Zwischen der Landesholding Burgenland GmbH und den Teilnehmern besteht kein Vertragsverhältnis.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, von Teilnehmern einen Nachweis für die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen einzufordern. Wird der Nachweis bei Aufforderung nicht erbracht, kann der Teilnehmer vom Veranstalter von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt den Veranstalter, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.
Weiters behält sich der Veranstalter das Recht vor, bestimmte Teilnehmer, die gegen Strafgesetze oder die guten Sitten verstoßen oder versuchen den Ablauf des Gewinnspiels zu beeinflussen oder zu stören, mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme auszuschließen.
Rechte Dritter
Der Teilnehmer erklärt, dass seine Angaben zum Gewinnspiel nicht gegen die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte, verstößt. Sollte der Teilnehmer in Rechte Dritter unberechtigterweise eingreifen, wird er den Veranstalter schad- und klaglos halten.
Abwicklung
Der Gewinner erhält Burgenland Gutscheine im Wert von 200 Euro. Der Preis ist vom Veranstalter vorgegeben und nicht abänderbar. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Preise zu ändern, wenn sie dazu durch Umstände gezwungen ist, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. [Der Gewinner ist nicht verpflichtet, den Gewinn anzunehmen. Der Gewinner wird per Mail über den Gewinn verständigt. Die Verständigung erfolgt innerhalb 1 Woche. Der Gewinner hat 1 Woche Zeit den Gewinn schriftlich zu bestätigen, ansonsten behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen anderen Gewinner auszuwählen. Preise, die aufgrund fehlender Angaben hinsichtlich Kontaktdaten (Adresse, E-Mail, etc.) nicht zugestellt werden können oder die vom Gewinner nicht innerhalb der in der Verständigung über den Gewinn angegebenen Zeitspanne eingelöst werden, verfallen.]
Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z.B. E-Mail-Adressen) ist der Veranstalter nicht verpflichtet, richtige Adressen auszuforschen. Die Nachteile die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben (z.B. fehlerhafte E-Mail-Adresse) gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Eine solche Änderung ist umgehend bekanntzugeben. Weiteres behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit zu verlängern, zu verkürzen oder zu beenden bzw. zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere bei Vorliegen von technischen oder rechtlichen Problemen sowie für solche Fälle, bei denen ein planmäßiger Ablauf des Gewinnspiels gestört oder verhindert werden würden. Die Teilnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf Aushändigung des Gewinns.
Zusatzbedingungen
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
Der Rechtsweg im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Gewinnspiel ist ausgeschlossen.
Auf das Gewinnspiel und die gegenständlichen Teilnahmebedingungen ist österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher Verweisungsnormen anzuwenden.
Gerichtsstand ist der jeweils allgemeine Gerichtsstand der Landesholding Burgenland GmbH bzw. des Teilnehmers.
Einverständniserklärung zur Verwendung und Veröffentlichung des Gewinnspielbeitrages
Nutzungsrechte am Gewinnspielbeitrag
Der Teilnehmer bestätigt, dass er den Gewinnspielbeitrag (im Folgenden „Foto“) geschaffen hat und somit als Urheber des Gewinnspielbeitrages zu qualifizieren ist.
Der Teilnehmer bestätigt, dass sein Foto frei von jeglichen Rechten dritter Personen ist und dass das Foto von ihm nicht gewerblich genutzt wird.
Rechteeinräumung (Werknutzungsbewilligung)
Der Teilnehmer räumt hiermit ausdrücklich der Landesholding Burgenland GmbH („LHB“) das Recht ein, das übermittelte Foto im Printmagazin „Mein Burgenland“, auf www.meinburgenland.at und auf den Social Media-Kanälen von „Mein Burgenland“ zu veröffentlichen.
Die Einräumung der Werknutzungsbewilligung für die Landesholding Burgenland GmbH erfolgt unentgeltlich. Der Teilnehmer sichert ausdrücklich zu, keine Ansprüche geltend zu machen.
Die eingeräumte Werknutzungsbewilligung erfasst auch das Recht zur Bearbeitung des Fotos im Hinblick auf die Anpassung der Größe.
Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Art der Verwendung und/oder Veröffentlichung seines Fotos.
Der Teilnehmer sichert ausdrücklich zu, dass er von sämtlichen, sich auf den übermittelten Foto befindlichen Personen, die Einwilligung zur Veröffentlichung im Printmagazin „Mein Burgenland“, auf www.meinburgenalnd.at und auf den Social Media-Kanälen von „Mein Burgenland“ eingeholt hat.
Nennung des Teilnehmers
Der Teilnehmer hat Anspruch darauf, auf dem verwendeten und/oder veröffentlichen Foto mit dem angegebenen Vornamen genannt zu werden. Der Teilnehmer verzichtet auf die Nennung seines Nachnamens.
Widerruf der Werknutzungsbewilligung
Das gegenständliche Werknutzungsrecht wird zeitlich unbeschränkt vom Teilnehmer eingeräumt. Ein ordentliches Kündigungsrecht des Teilnehmers wird ausgeschlossen.
Der Teilnehmer ist berechtigt, bei Vorliegen außerordentlicher Gründe das erteilte Werknutzungsrecht zu widerrufen. Ein außerordentlicher Widerrufsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn die LHB das Foto in kreditschädigender und/oder ehrenrühriger Weise gegen den Teilnehmer verwendet.
Landesholding Burgenland GmbH, Stand 23.09.2025