Soziales
Schule, wir kommen!
Ein guter Start für Taferlklassler
Für Kinder, die erstmals die erste Klasse der Volksschule oder die Vorschulstufe besuchen, gibt es das Schulstartgeld. Pro Kind werden einmalig 120 Euro ausbezahlt – unabhängig vom Einkommen der Familie. Voraussetzung ist, dass das Kind und die antragstellende Person ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben. Die Unterstützung soll helfen, die Anschaffungen zum Schulbeginn leichter zu stemmen. Die Antragstellung kann ab Schulbeginn bis 31. Oktober des jeweiligen Schuljahres erfolgen. (bitte hervorheben)
Gut versorgt durch den Schultag
Ein warmes Mittagessen gehört für viele Kinder zum Schulalltag. Einkommensschwächere Familien können dafür die Mittagessensförderung beantragen. Je nach Haushaltseinkommen übernimmt das Land einen Teil der Mittagessenskosten für Kinder in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, Primar- und Mittelschulen sowie Allgemeinen Sonderschulen.
Kostenlose Nachhilfe & Englischunterricht
Nicht jedes Fach fällt jedem Kind gleich leicht. Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf können deshalb an burgenländischen Pflichtschulen kostenlose Lernunterstützung erhalten. Die Förderstunden werden in Abstimmung mit Lehrkräften und Eltern organisiert. Unabhängig davon wird an den burgenländischen Volksschulen zusätzlicher kostenloser Englischunterricht angeboten. So werden Kinder sowohl beim Aufholen von Lernstoff als auch beim frühen Spracherwerb unterstützt.
Infos gibt‘s direkt über die Schule!
Gemeinsam etwas erleben
Sportwochen, Projekttage und mehrtägige Schulveranstaltungen sind oft Höhepunkte des Schuljahres. Damit die Teilnahme nicht an den Kosten scheitert, gibt es für Familien mit geringerem Einkommen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Schulstufe und Art der Veranstaltung. Bei rechtzeitiger Antragstellung kann die Förderung bereits vorab ausbezahlt werden.
Musik entdecken und Talente fördern
Auch musikalische Talente werden unterstützt. Je nach Einkommen können 25, 50 oder 75 Prozent des Musikschulbeitrags gefördert werden. Für den Ankauf eines Instruments ist bei sozialer Bedürftigkeit ebenfalls ein Zuschuss möglich. Schülerinnen und Schüler der zweiten Klassen erhalten im Rahmen der burgenländischen Musikoffensive außerdem kostenlos eine eigene Blockflöte.
Gut zu wissen!
Schulstartgeld:
Das Schulstartgeld ist nicht einkommensabhängig.
Kostenlose Nachhilfe:
Die Lernunterstützung wird über die Schule organisiert. Der erste Weg führt daher zur Klassenlehrerin oder zum Klassenlehrer.
Mittagessensförderung:
Die Unterstützung gilt grundsätzlich (bitte streichen) erst ab der Antragstellung und nicht rückwirkend.
Sport- und Projekttage:
Den Antrag möglichst früh stellen – bei rechtzeitiger Einreichung kann die Förderung bereits vor der Schulveranstaltung ausbezahlt werden.
Musikförderung:
Neben dem Musikschulbeitrag kann unter bestimmten Voraussetzungen auch der Ankauf eines Instruments unterstützt werden.
Genauere Informationen unter: www.burgenland.at/foerderungen
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