Burgenland bewegt Kids
Die große Ski- und Sport-Förderaktion des Landes Burgenland für alle Kids in der 6. Schulstufe.
die idee
„Burgenland bewegt Kids“ ist eine Sportförderaktion, bei der alle burgenländischen Schülerinnen und Schüler der sechsten Schulstufe einen Gutschein für Sportartikel im Wert von 200 Euro erhalten.
Das Projekt „Burgenland bewegt Kids“ wird in Zusammenarbeit der Burgenländischen Landesregierung, der Bildungsdirektion Burgenland, der Wirtschaftskammer Burgenland, burgenländischen Sportartikelhändlern, der Firma INTERSPORT und dem Verein Marke Burgenland umgesetzt. Diese Aktion, die von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil ausgeht und die im Herbst 2024 anlaufen wird, ist österreichweit einzigartig.
Die Förderaktion umfasst einen Gutschein, mit dem ab 25. Oktober 2024 bei teilnehmenden Sportartikelhändlern im Burgenland grundsätzlich sämtliche Sportartikel im Wert von bis zu 200 Euro eingelöst werden können. Welche Artikel ausgenommen sind, lesen sie hier.
Exklusiv: das „Team-Burgenland-Ski-Set“ ohne Aufpreis
Eine Besonderheit der Förderaktion ist das „Team-Burgenland-Ski-Set“, das die Firma INTERSPORT aus Anlass der Gutscheinaktion exklusiv im Design der Marke Burgenland produziert. Dieses Set besteht aus einem Paar Jugend-Ski inkl. Bindung samt Kinder-/Jugendskistöcken. Bei den Skiern ist auch eine Sicherheitsmontage inkl. Bindungseinstellung inkludiert. Die unverbindliche Preisempfehlung für dieses Set inkl. Montage liegt bei rund 260 Euro.
Durch die Kooperation des Vereins Marke Burgenland mit INTERSPORT gibt es das „Team-Burgenland-Ski-Set“ zum Sonderpreis um 200 Euro. Das bedeutet:
Mit dem „Burgenland Sport-Gutschein“ kann ein komplettes Ski-Set inkl. Bindung und Stöcken ohne Aufpreis bei allen drei INTERSPORT-Filialen im Burgenland abgeholt werden (Eisenstadt, Oberwart und Parndorf).
Der Verein Marke Burgenland wünscht Ihrem Kind eine tolle Sporterfahrung mit dem „Burgenland Sport-Gutschein“.
Teilnehmende Sportartikelhändler
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für allfällige Rückfragen erreichen Sie uns unter marke(at)landesholding-burgenland.at
Verein Marke Burgenland
ZVR 1591322405
Marktstraße 3
7000 Eisenstadt
Von der Aktion begünstigt sind alle burgenländischen Schülerinnen und Schüler der sechsten Schulstufen (zweite Klasse Unterstufe). Weitere Voraussetzungen müssen von den Schülerinnen und Schülern nicht erfüllt werden.
Da die Schülerinnen und Schüler der sechsten Schulstufen gesetzlich aber noch als unmündige Minderjährige gelten, müssen die „Burgenland Sport-Gutscheine“ jeweils durch eine/n Obsorgeberechtigten bestellt werden.
Der Gutschein wird auf den Namen des Kindes ausgestellt und ist nicht übertragbar.
Die „Burgenland Sport-Gutscheine“ werden vom Verein Marke Burgenland
(ZVR 1591322405), Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt, ausgegeben.
Alle Schülerinnen und Schüler der sechsten Schulstufe, die eine Schule im Burgenland besuchen, erhalten über die Bildungsdirektion bzw. in weiterer Folge die jeweilige Schuladministration ein Kuvert mit einem Begleitschreiben für die Eltern, in der die Förderaktion im Detail erklärt wird sowie ein Dokument mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Förderaktion samt Einverständniserklärung für die Eltern. Damit soll sichergestellt werden, dass die Eltern auch damit einverstanden sind, dass ihr Kind in den Genuss eines 200-Euro-Wertgutscheins kommen darf. Im Kuvert ist auch ein Bestellformular enthalten, mit dem dieser Gutschein bestellt werden kann. Dieses Formular ist bei der jeweiligen Schuladministration abzugeben, die daraufhin den mit dem Namen des Kindes personalisierten Gutschein an das Kind ausgibt.
Alle burgenländischen Kinder der sechsten Schulstufe, die eine Schule außerhalb des Burgenlands besuchen, sind natürlich auch an dieser Förderaktion teilnahmeberechtigt. Aus Datenschutzgründen ist jedoch keine direkte Kontaktaufnahme möglich. Die Eltern/Obsorgeberechtigten dieser Kinder können sich unter Angabe ihrer Kontaktdaten und Übermittlung einer aktuellen Meldebestätigung („Meldezettel“) ihres Kinds direkt beim Verein Marke Burgenland melden, um einen Gutschein für ihr Kind zu erhalten. Einfach per Mail an marke(at)landesholding-burgenland.at.
Nein, durch die Bestellung des „Burgenland Sport-Gutscheins“ entstehen keinerlei Kosten für die Eltern/Obsorgeberechtigte oder die Kinder. Die Bestellung kann aber nur unter Zustimmung zu AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) des Vereins Marke Burgenland erfolgen. Bitte lesen Sie sich die beiliegenden AGB vor einer Bestellung des „Burgenland Sport-Gutscheins“ daher aufmerksam durch.
Die AGB enthalten unter anderem auch die erforderlichen Einverständniserklärungen, damit die betreffenden Schülerinnen und Schüler die Gutscheine bei den Kooperationspartnern einlösen können (Punkt 9. der AGB) sowie einen Haftungsausschluss, wonach jede Haftung des Vereins Marke Burgenland ausgeschlossen wird (etwa auch für den Fall, dass es im Zusammenhang mit erworbenen Sportartikeln zu Verletzungen kommt).
Der Gutschein kann in allen Burgenländischen Geschäftslokalen der unter www.meinburgenland.at/sportgutschein angeführten Kooperationspartner im Zeitraum zwischen dem 25. Oktober 2024 und dem 30. April 2025 eingelöst werden.
Da es sich um individuelle Gutscheine handelt, können die einzelnen Kooperationspartner bei der Einlösung von “Burgenland Sport-Gutscheinen” jeweils auch das Vorzeigen eines Ausweisdokuments Ihres Kindes einfordern.
Der Gutschein kann grundsätzlich für sämtliche Sportartikel eingelöst werden.
Nicht als Sportartikel im Sinne der Aktion gelten Service- und Reparaturleistungen (zB Fahrrad- oder Skiservice, Fahrradreparatur, Schlägerbespannung), Ersatzteile (zB Fahrradkette oder -speichen), e-Sports-Artikel (Computerspiele, Spielekonsolen, Controller etc.), Sportnahrung/Nahrungsergänzung, Spielzeug und Sportartikel, die offensichtlich nicht von dem/der Gutscheinberechtigten verwendet werden würden (Erwachsenen-Golfschläger, Erwachsenen-Fahrrad etc.).
Jedenfalls ausgeschlossen ist die Einlösung des Gutscheins für jegliche Art von Waffen (Sportgewehre etc.), für (eigene) Wertgutscheine der jeweiligen Kooperationspartner sowie für Ski – mit Ausnahme der „Team-Burgenland-Ski“.
Das Burgenland Ski-Set ist die exklusive Besonderheit bei dieser Förderaktion. Das Ski-Set ist gebrandet im Design der Standortmarke Burgenland und in verschieden Längen erhältlich. Damit soll ein Beitrag zur Förderung der Teilnahme an Schulskikursen geleistet werden.
Das Set besteht aus einem Paar
- Team-Burgenland-Ski inkl. Bindung sowie Sicherheitsmontage und Bindungseinstellung mittels Prüfgeräts
Längen 130 cm, 140 cm, 150 cm
und einem Paar
- Team-Burgenland-Skistöcken
Länge 90 – 110 cm
Die unverbindliche Preisempfehlung für dieses Set inkl. Montage liegt bei rund 260 Euro.
Durch die Kooperation des Vereins Marke Burgenland mit INTERSPORT gibt es das „Team-Burgenland-Ski-Set“ zum Sonderpreis um 200 Euro. Das bedeutet:
Mit dem „Burgenland Sport-Gutschein“ kann ein komplettes Ski-Set inkl. Bindung und Stöcken ohne Aufpreis bei allen drei INTERSPORT-Filialen im Burgenland abgeholt werden (Eisenstadt, Oberwart und Parndorf).
Als weitere Besonderheit gibt es die „Geschwisterski“-Aktion: Geschwister der Gutscheinberechtigten können das „Team-Burgenland-Ski-Set“ käuflich ebenfalls zum Sonderpreis von 200 Euro (brutto) in den INTERSPORT-Filialen erwerben.
Das Team-Burgenland-Ski-Set ist mit dem Gutschein dieser Förderaktion ohne Aufpreis ab 25. Oktober 2024 erhältlich in allen drei Intersport-Filialen im Burgenland:
- INTERSPORT Eisenstadt
- INTERSPORT Pilz Oberwart
- INTERSPORT Winninger Parndorf
Den Team-Burgenland-Ski gibt es in den Größen 130 cm, 140 cm und 150 cm. Das ganze Set besteht neben dem Team-Burgenland-Ski (inkl. einer Ski-Bindung mit Sicherheitsmontage und Bindungseinstellung mittels Prüfgerät) auch aus einem Paar Kinder- und Jugendskistöcken in den Längen 90 - 110 cm, die ebenfalls im Design der Standortmarke Burgenland erhältlich sind.
Im My-Burgenland-Online-Shop gibt es den Team-Burgenland-Ski als UNISEX-Modell für Erwachsene.
Modell: Fischer THE CURV TI + RS10 Bindung im Team-Burgenland-Design
Länge: 171 cm
Preis: 399,- Euro
Im Online-Shop gibt es auch Skistöcke im eleganten Burgenland-Design um 25,- Euro.
Ja. Aus administrativen Gründen muss der ganze Gutschein auf einmal eingelöst werden. Das heißt, dass es bei der Bezahlung mit dem Gutschein kein Wechselgeld und keinen Restwert gibt. Auch eine Barablöse des Gutscheins ist ausgeschlossen.
Damit bei der einmaligen Einlösung des “Burgenland Sport-Gutscheins” nur ein möglichst geringer Betrag verfällt, kann ein Maximalbetrag von EUR 20,- (brutto) auch für Nicht-Sportartikel des jeweiligen Kooperationspartners eingelöst werden. Zu Nicht-Sportartikeln zählen beispielsweise etwa auch Service- und Reparaturleistungen, Ersatzteile etc.
Beispiel:
- Wird der “Burgenland Sport-Gutschein” im Wert von EUR 200,- (brutto) für einen Sportartikel zum Preis von EUR 180,- (brutto) eingelöst, können die verbleibenden EUR 20,- (brutto) für Nicht-Sportartikel eingelöst werden.
- Wird der “Burgenland Sport-Gutschein” im Wert von EUR 200,- (brutto) für einen Sportartikel zum Preis von EUR 190,- (brutto) eingelöst, können die verbleibenden EUR 10,- (brutto) für Nicht-Sportartikel eingelöst werden.
- Wird der “Burgenland Sport-Gutschein” im Wert von EUR 200,- (brutto) für einen Sportartikel zum Preis von „nur“ EUR 170,- (brutto) eingelöst, können zusätzlich trotzdem nur EUR 20,- (brutto) für Nicht-Sportartikel eingelöst werden. Mindestens EUR 10,- (brutto) verfallen daher.
- Wird der “Burgenland Sport-Gutschein” im Wert von EUR 200,- (brutto) für einen Sportartikel zum Preis von EUR 190,- (brutto) und Nicht-Sportartikel im Wert von EUR 7,50 (brutto) eingelöst, verfallen die verbleibenden EUR 2,50 (brutto).
- Wird ein Sportartikel zum Preis von insgesamt EUR 230,- (brutto) gekauft, müssen zusätzlich zur Einlösung des “Burgenland Sport-Gutscheins” im Wert von EUR 200,- (brutto) die verbleibenden EUR 30,- (brutto) durch den/die Käufer/in selbst getragen werden.
Nein. Mehrere “Burgenland Sport-Gutscheine” können im Zuge eines Kaufvorganges nicht gemeinsam eingelöst („zusammengelegt“) werden. Der Gutschein ist auf den Namen des bezugsberechtigen Kindes ausgestellt und nicht übertragbar.
Beispiel:
- Ein Sportartikel zum Preis von EUR 350,- (brutto) kann nicht mittels Einlösung von zwei “Burgenland Sport-Gutscheinen” erworben werden. Für den Sportartikel kann nur ein “Burgenland Sport-Gutschein” im Wert von EUR 200,- (brutto) eingelöst werden. Die verbleibenden EUR 150,- (brutto) sind durch den/die Käufer/in selbst zu tragen.
Bei missbräuchlicher Verwendung oder bei Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Kooperationspartner berechtigt und verpflichtet, die “Burgenland Sport-Gutscheine” ersatzlos einzubehalten. Bei Missbrauch oder begründetem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung wird Anzeige erstattet.
Darüber hinaus ist der Verein berechtigt, bei missbräuchlicher Verwendung
(Rück-)Ersatzforderungen geltend zu machen.
Burgenländische Sportartikelhändler können sich für die Sportgutschein-Aktion des Landes Burgenland direkt beim Verein Marke Burgenland melden, um an der Aktion teilzunehmen. Einfach per Mail an marke(at)landesholding-burgenland.at
Der Verein Marke Burgenland schließt mit jedem Sportartikelhändler als rechtliche Grundlage eine Kooperationsvereinbarung ab, in der auch alle Details zur Administration für Sportartikelhändler detailliert beschrieben werden.
Die Kooperationsvereinbarung finden Sie hier zum Download.